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Projektauswahlverfahren

Projektauswahlverfahren für das Regionalbudget

Die Projektauswahlkriterien und der Verlauf des Projektauswahlverfahrens für das Regionalbudget ab 2023:

  1. Grundlegend ist die Prüfung, ob das Projekt einen Beitrag zur Lokalen Entwicklungsstrategie Wetterau/Oberhessen (LES) 2023-2027 leistet.
  2. Das Vorhaben muss dem allgemeinen Zweck der Förderung des "Förderbereichs 1 Integrierte Ländliche Entwicklung" des jeweils gültigen Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) entsprechen.
  3. Für eine Prüfung des Projektes ist eine Projektbeschreibung notwendig. Anhand dieser wird das Projekt hinsichtlich des Beitrags zur LES geprüft.
  4. Kann ein Projekt keinem Handlungsfeld zugeordnet werden, kann es nicht weiter bewertet werden und scheidet aus dem Auswahlverfahren aus. Es wird geprüft, ob andere Förderprogramme zum Tragen kommen.
  5. Für das Regionalbudget gibt es pro Jahr einen Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen.
  6. Alle vollständig eingereichten Projektanträge werden durch den LEADER-Beirat mithilfe des Projektauswahlkatalogs im Sinne der LES bepunktet. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch ein Ranking.
  7. Sollte die Summe der eingereichten Projekte das Gesamtvolumen des Regionalbudgets übersteigen, können nicht alle Projekte bezuschusst werden. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden anhand des Rankings auf die Projekte verteilt.
  8. Bei jeder Auswahlentscheidung des LEADER-Beirats wird sichergestellt, dass die Vorgaben der Geschäftsordnung eingehalten werden.