Die Projektauswahlkriterien und der Verlauf des Projektauswahlverfahrens für das Regionalbudget ab 2023:
- Grundlegend ist die Prüfung, ob das Projekt einen Beitrag zur Lokalen Entwicklungsstrategie Wetterau/Oberhessen (LES) 2023-2027 leistet.
- Das Vorhaben muss dem allgemeinen Zweck der Förderung des "Förderbereichs 1 Integrierte Ländliche Entwicklung" des jeweils gültigen Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) entsprechen.
- Für eine Prüfung des Projektes ist eine Projektbeschreibung notwendig. Anhand dieser wird das Projekt hinsichtlich des Beitrags zur LES geprüft.
- Kann ein Projekt keinem Handlungsfeld zugeordnet werden, kann es nicht weiter bewertet werden und scheidet aus dem Auswahlverfahren aus. Es wird geprüft, ob andere Förderprogramme zum Tragen kommen.
- Für das Regionalbudget gibt es pro Jahr einen Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen.
- Alle vollständig eingereichten Projektanträge werden durch den LEADER-Beirat mithilfe des Projektauswahlkatalogs im Sinne der LES bepunktet. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch ein Ranking.
- Sollte die Summe der eingereichten Projekte das Gesamtvolumen des Regionalbudgets übersteigen, können nicht alle Projekte bezuschusst werden. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden anhand des Rankings auf die Projekte verteilt.
- Bei jeder Auswahlentscheidung des LEADER-Beirats wird sichergestellt, dass die Vorgaben der Geschäftsordnung eingehalten werden.