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weitere Fördermöglichkeiten

Weitere Fördermöglichkeiten für den ländlichen Raum

Neben der LEADER-Förderung und der Förderung von Kleinprojekten über das Regionalbudget gibt es noch weitere Fördermöglichkeiten für den ländlichen Raum in Hessen.

Dorfentwicklung

Die Dorfentwicklung ist in der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung verankert.

Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven und lebendigen Lebensraum in allen Lebensbereichen zu gestalten sowie durch eine eigenständige Entwicklung die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potenziale vor Ort zu mobilisieren.Der demografische und strukturelle Wandel erfordert eine nachhaltige Strategie, wie sich eine Kommune insgesamt entwickeln soll und welche Funktionen die einzelnen Stadt-/Ortsteile dabei übernehmen.
Die kommunale Gesamtstrategie auf der Grundlage eines integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) muss sich auf alle Stadt-/Ortsteile erstrecken und u.a. Aussagen darüber treffen, wie Nahversorgung und Infrastruktur längerfristig gesichert werden können. Dabei sind die Bürgermitwirkung ebenso wie der Aufbau von sozialen und kulturellen Netzwerken, die Steigerung der Energieeffizienz sowie die Verringerung des Flächenverbrauchs eigenstän-dige Programmziele.

Um einen zielgerichteten Mitteleinsatz mit hohem Wirkungsgrad zu gewährleisten, werden die Fördermittel in einer begrenzten Anzahl anerkannter Förderschwerpunkte über einen in der Regel zehnjährigen Zeitraum zur Umsetzung der integrierten kommunalen Entwicklungskonzepte eingesetzt.

Antragsberechtigte für die Aufnahme einer Kommune in das Programm sind der Gemeinde-Vorstand oder der Magistrat.

 

weitere Informationen:
Flyer Dorfentwicklung im Wetteraukreis
Webseite des Wetteraukreises: Dorfentwicklung

Ansprechpartner:
Fachstelle Strukturförderung des Wetteraukreises

 

Dorfmoderation

Die Dorfmoderation ist in der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung verankert.

Demografischer und sozioökonomischer Wandel stellen viele ländliche Kommunen vor große Herausforderungen. Es sind vielfach Veränderungen erforderlich, um die Lebensqualität für die Bevölkerung aufrechtzuerhalten sowie zukunftsfähige Strukturen und Netzwerke zu schaffen. Betroffen sind viele Bereiche des gesellschaftlichen Lebens in ländlich geprägten Gemeinden. Die Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements und die soziale Integration von Flüchtlingen und Neubürgern sind weitere zu bewältigende Herausforderungen.
Solche kommunalen Entwicklungsprozesse können jedoch nur gelingen, wenn die Bürgerinnen und Bürger einbezogen und gemeinsam getragene sowie nachhaltige Lösungen erarbeitet werden.

Das Förderangebot richtet sich an Kommunen im ländlichen Raum, die nicht als Förderschwerpunkt der Dorfentwicklung anerkannt sind. Es darf nicht für die Vorbereitung eines Antrags zur Aufnahme in das Programm Dorfentwicklung und nicht ausschließlich für den Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ eingesetzt werden.

 

Weitere Informationen:
Flyer Dorfmoderation in Hessen
WIBank: Dorfmoderation

Ansprechpartner:
WIBank: Esther Fischer

 

Starkes Dorf

Als Teil der Offensive "LAND HAT ZUKUNFT" hat die Staatskanzlei im Jahr 2018 das Förderprogramm STARKES DORF - Wir machen mit! auf den Weg gebracht. Es unterstützt neue ehrenamtliche Projekte, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt eines Dorfes stärken, das Miteinander der Generationen fördern und die Lebens- und Aufenthaltsqualität dörflicher Zentren verbessern.

Bewerbungen werden bis zum 30. September 2022 angenommen.

Gefördert werden Maßnahmen (Kleinprojekte), die den gesellschaftlichen Zusammenhalt eines Dorfes bzw. eines Ortsteils stärken, das Miteinander der Generationen fördern und die Lebens- und Aufenthaltsqualität dörflicher Zentren verbessern. So können zum Beispiel die Gestaltung eines Platzes, das Aufstellen einer Bank aber auch das gemeinsame Errichten eines Spiel- oder eines Grillplatzes bezuschusst werden. Der jeweilige Zuschuss bewegt sich zwischen 1.000 Euro und 5.000 Euro.

Das Förderprogramm ist als Wettbewerb konzipiert, um den sich Vereine, Verbände, Freiwilligenagenturen sowie gemeinnützige Organisationen und private Initiativen mit gemeinnützigem Träger bewerben können. Für die Bearbeitung der Anträge ist neben der Qualität der Anträge die Reihenfolge des Eingangs maßgeblich. Nach Ausschöpfen des jährlichen Budgets können keine weiteren Anträge mehr berücksichtigt werden.

 

weitere Informationen:
Flyer Starkes Dorf
Hessische Staatskanzlei: Starkes Dorf

Ansprechpartner:
Land hat Zukunft: Dr. Martina Schaad von der Hessischen Staatskanzlei

 

Sonderprogramm Gaststätten

Die im Jahr 2023 angebotenen Förderaufrufe finden vom 08.02.2023 bis 22.03.2023 sowie vom 01.06.2023 bis 12.07.2023 statt.

Gefördert werden Gaststättenbetriebe,

  • die innerhalb der Gebietskulisse „Ländlicher Raum“ des Entwicklungsplanes für den ländlichen Raum 2014-2020 oder außerhalb dieser Gebietskulisse in Orts-/ Stadtteilen mit bis zu 3.000 Einwohnern /Einwohnerinnen liegen
  • die Speisen und Getränke ausgeben
  • die eine Gewerbeanzeige der zuständigen Kommune vorlegen können
  • deren fachliche und wirtschaftliche Tragfähigkeit an Hand eines Geschäftsplanes über einen 3jährigen Prognosezeitraum dokumentiert werden kann
  • anteilig mit 45% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 200.000 Euro verlorener Zuschuss; die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 15.000 Euro betragen.
  • deren Fördergegenstand zweckentsprechend verwendet wird und nach Abschlusszahlung nicht innerhalb des Zweckbindungszeitraumes von
    • 15 Jahren für geförderte Bauten und bauliche Anlagen
    • 7 Jahren für Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte
      veräußert oder nicht mehr dem Zuwendungszweck entsprechend verwendet wird. Der Zweckbindungszeitraum wird im Zuwendungsbescheid festgelegt.

 

weitere Informationen:
Merkblatt zu der Richtlinie des Landes Hessen für das Sonderprogramm zur Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum
WIBank: Sonderprogramm Gaststätten

Ansprechpartner: WIBank