-->

Details

Fördermöglichkeiten für Kleinprojekte im ländlichen Raum – Regionalbudget 2023

Antragsfrist für das nächste Regionalbudget am 01.03.2023

Ideen, Konzepte, Pläne und Projekte gibt es meist reichlich in Vereinen oder Kommunen. Häufig stellt sich hierbei jedoch die Frage der Finanzierung. Eine Möglichkeit besteht über die Wirtschaftsförderung Wetterau GmbH (wfg) im Rahmen des Regionalbudgets. Projektideen können ab sofort bei der wfg eingereicht werden.

Das Regionalbudget ist seit dem Jahr 2019 ein Förderprogramm, das von Bund, Land und wfg getragen wird, welches insbesondere Kleinvorhaben im ländlichen Raum unterstützt. Die geplanten Vorhaben sollen dabei der Umsetzung der neu erarbeiteten Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) dienen sowie die inhaltlichen Vorgaben der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutz“ (GAK) aufnehmen. Zum aktuellen Zeitpunkt besteht noch keine Kenntnis über die Höhe der tatsächlichen Mittelvergabe je Region. Das bedeutet, es ist weiterhin unklar in welcher Höhe im Jahr 2023 Projekte über das Regionalbudget gefördert werden können. Voraussichtlich werden die Informationen über die Höhe des Regionalbudgets im Januar/Februar vorliegen und von der wfg umgehend kommuniziert.

Doch wer und was wird genau gefördert? Anträge können sowohl Kommunen als auch Organisationen, Vereine und Privatpersonen stellen. Gefördert werden finanziell übersichtliche Projekte, die zwischen 1.000 Euro und 20.000 Euro Brutto förderfähige Gesamtkosten liegen. Die Förderquote beträgt bis zu 80 Prozent. Voraussetzung ist jedoch, dass das Vorhaben innerhalb der LEADER-Gebietskulisse umgesetzt wird. Ausgeschlossen von einer Förderung sind grundsätzlich kommunale Pflichtaufgaben, wie bspw. Brandschutzwesen, Feuerwehrwesen, Rettungswesen und Katastrophenschutz, Krankenhauswesen, Straßenbau, Bestattungswesen, Ver- und Entsorgung, Allgemeines Schulwesen.

Anträge für das Regionalbudget können nicht das ganze Jahr über eingereicht werden, sondern müssen bis zu einem bestimmten Stichtag vorliegen. Für das kommende Jahr gilt der 01. März 2023 als finaler Termin, um die vollständigen und förderreifen Projektanträge bei der wfg einzureichen. Alle Anträge, die nach dieser Frist eingehen, können leider keine Berücksichtigung mehr finden.

Das Verfahren zur Umsetzung des Regionalbudgets wird im kommenden Jahr gegenüber dem aktuellen Verfahren von 2022 weitestgehend unverändert bleiben. Grundlage für den Antrag ist ein dreiseitiges Formular – die Projektbeschreibung. Neben einer Kurzdarstellung des Projekts, Genehmigungen, Fotos oder Plänen, müssen unter anderem auch Angaben zum Projektträger gemacht werden und mindestens zwei vergleichbare Angebote beigelegt werden. Übersteigen die eingereichten Förderanträge die geplante Regionalbudget-Summe, erstellt der LEADER-Beirat ein Ranking. Dadurch stehen die einzelnen Projekte direkt in Konkurrenz zueinander. Dabei gilt: Je größer der Bezug zu Themen der LES und GAK, umso höher die Chancen auf Förderung. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Bei den Kosten gilt im Übrigen das sogenannte Erstattungsprinzip. Soll heißen, die Ausgaben müssen vorgelegt werden und werden später erstattet.

Sie haben weitere Fragen, benötigen zusätzliches Informationsmaterial oder haben bereits eine konkrete Projektidee? Dann nehmen Sie gern und zeitnah mit uns Kontakt auf:

Regionalmanagement der LEADER-Region Wetterau/Oberhessen
c/o Wirtschaftsförderung Wetterau GmbH

Hanauer Str. 5
61169 Friedberg
Tel: +49 (0) 6031 77269-0
Fax: +49 (0) 6031 77269-29
E-Mail: regionalmanagement(a)wfg-wetterau.de