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Newsletter der Wirtschaftsförderung Wetterau

11.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute erhalten Sie den aktuellen Newsletter der Wirtschaftsförderung Wetterau GmbH, mit Informationen zu Förderprogrammen und Veranstaltungen für die Region.

Sie haben weitere Fragen oder bereits ein konkretes Vorhaben? Sprechen Sie uns bitte an!

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Wirtschaftsförderung Wetterau

Unsere Themen

Save the Date: Virtuelle Antragswerkstatt Regionalbudget

Nach der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung steht ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten im ländlichen Raum zur Verfügung. Sowohl engagierte Bürgerinnen und Bürger, als auch Vereine, Kommunen oder Unternehmen mit guten Ideen und Projekten für unsere Region können profitieren.

Am Dienstag, dem 15.12.2020 um 18:00 Uhr findet die Antragswerkstatt Regionalbudget in digitaler Form statt. An diesem Abend haben Sie die Möglichkeit, sich über die Fördermöglichkeiten der Richtlinie zu informieren und Fragen diesbezüglich zu klären. Außerdem haben Sie die Gelegenheit eine konkrete Projektidee anzusprechen, welche für eine Förderung durch das Regionalbudget in Frage kommt.

Die Antragswerkstatt ist eine Kooperationsveranstaltung der Wirtschaftsförderung Wetterau mit dem Fachbereich 04 des Wetteraukreises. Anmeldungen zur kostenfreien Veranstaltung werden in Kürze möglich sein. Es folgt eine gesonderte Einladung mit weiteren Informationen.

Corona-Virus: Aktuelle Unterstützungsprogramme für Unternehmen

Hinweis vorab:
Die aktuellen Entwicklungen sind sehr dynamisch. Aktuelle Informationen zu den hier genannten und weiteren Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Unternehmen finden Sie auf unser eigens eingerichteten Infoseite. Diese wird ständig aktuell gehalten!


Die Novemberhilfe des Bundes richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen im Monat November erfasst sind.

Auch diejenigen Unternehmen, die zwar nicht direkt von einer staatlichen Schließungsanordnung betroffen sind, aber faktisch im November dennoch an der Ausübung ihres Gewerbes gehindert sind, sollen direkt antragsberechtig sein. Dies gilt für alle Unternehmen, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungs-Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.

Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließung in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt. Die Hilfe wird als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt.

Soloselbstständige haben ein Wahlrecht: sie können alternativ zum wöchentlichen Umsatz im November 2019 den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahr 2019 zugrunde legen. Damit wird auch Soloselbstständigen geholfen, die im November 2019 keinen Umsatz hatten.

Die Novemberhilfe wird bis zu einer Obergrenze von 1 Millionen Euro gewährt, soweit der bestehende beihilferechtliche Spielraum des Unternehmens das zulässt (Kleinbeihilfenregelung der EU). Andere staatliche Leistungen, wie z. B. die Überbrückungshilfe oder das Kurzarbeitergeld werden auf die Novemberhilfe angerechnet. Reine Liquiditätshilfen, wie zum Beispiel rückzahlbare KfW-Kredite, werden nicht angerechnet.

Wie auch bei der Überbrückungshilfe erfolgt die Antragstellung elektronisch durch SteuerberaterInnen, WirtschaftsprüferInnen, vereidigte BuchprüferInnen oder RechtsanwältInnen über die Überbrückungshilfe-Plattform (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Soloselbstständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt.

Um kurzfristige Hilfen zu gewährleisten soll zunächst, voraussichtlich ab dem 25.11., eine Abschlagszahlung beantragbar sein, in Höhe von bis zu 5.000 Euro für Soloselbstständige und bis zu 10.000 Euro für andere Unternehmen. Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.

Weitere Informationen zur Novemberhilfe finden Sie auch in den FAQ´s des Bundesfinanziministeriums.


Die Überbrückungshilfe steht branchenübergreifend kleinen und mittleren Unternehmen zur Verfügung, die ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten und ist für die Fördermonate September bis Dezember 2020 in die zweite Phase gestartet. Dabei sind die Zuschussleistungen im Vergleich zum ersten Förderzeitraum (Juni-August) deutlich ausgeweitet worden.

Bis zu 90 % der monatlichen Fixkosten eines Betriebes können nun über die Überbrückungshilfe II abgerechnet und als Zuschuss ersetzt werden. Um auch kleinen Unternehmen mit wenigen Beschäftigten und sehr hohen Fixkosten spürbar zu helfen, sind ab September die entsprechenden Höchstgrenzen der Überbrückungshilfe entfallen.

Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt nun unabhängig von der Beschäftigtenzahl 50.000 Euro pro Monat. Damit können Unternehmen je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten für die vier Monate von September bis Dezember 2020 bis zu 200.000 Euro an Zuschüssen erhalten.

Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch eine/-n SteuerberaterIn oder WirtschaftsprüferIn in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen. Überzahlungen sind zu erstatten.

Die Überbrückungshilfe erfordert ein zweistufiges Antragsverfahren über eine/-n beauftragte/-n SteuerberaterIn, WirtschaftsprüferIn oder vereidigte/-n BuchprüferIn. Die Antragstellung erfolgt auf einer bundesweit einheitlichen Plattform. Weitere Informationen finden Sie hier.

Aktuelle Förderprogramme für die Digitalisierung

Insbesondere in der aktuellen Krisensituation zeigt sich in vielen Bereichen das Potenzial der Digitalisierung. Die Anforderungen an den Gesundheitsschutz haben an vielen Stellen der Digitalisierung von Arbeitsprozessen einen regelrechten Schub versetzt. Branchenübergreifend arbeiteten Mitarbeiter im Home-Office, Maschinen wurden aus der Ferne gesteuert und überwacht, Absprachen und Meetings fanden in Form von Telefon- und Videochats statt.

Mit diesen smarten Prozessen sind viele positive Effekte verbunden: Effizienzsteigerungen, Zeit- und Wegeersparnisse und dadurch nicht zuletzt auch positive Auswirkungen in Sachen Umwelt- und Klimaschutz.

Doch wie können wir dafür sorgen, dass der Digitalisierungs-Schub aus der Krise nicht ungenutzt verbleibt? Wohin können sich Unternehmen und Kommunen wenden, um gerade jetzt zukunftsfähige Prozesse aufzubauen und zu verstetigen?

Wir möchten unsere Wetterauer Betriebe und Kommunen dabei unterstützen und über aktuelle Angebote und Fördermöglichkeiten informieren.


Um mittelständischen Betrieben die Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern, bietet das neue Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ finanzielle Zuschüsse, um entsprechende Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen – einschließlich Handwerksbetriebe und freie Berufe – anzuregen. Zuschüsse gibt es bei:

Die Förderung kann von mittelständischen Betrieben aus allen Branchen (inkl. Handwerk und freie Berufe) mit 3 bis 499 Beschäftigten beantragt werden, die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.

Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung des geplanten Projekts in Höhe von bis zu 50 % der Gesamtkosten. Das Programm ist im September 2020 gestartet und läuft bis einschließlich 2023.

Weitere Informationen zum Programm "Digital Jetzt" sowie zur Antragstellung finden Sie auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums.


Das Förderprogramm go-digital unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen.

Dabei stehen den KMU vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) autorisierte Beratungsunternehmen zur Seite, die sie bei der Umsetzung innovativer Maßnahmen zum Auf- bzw. Ausbau moderner IT-Systeme fachlich beraten und begleiten. Diese Beratungsunternehmen sind vom BMWi autorisiert und entlasten die KMU von allen Formalitäten - vom Antrag auf Fördermittel bis zum Nachweis der Verwendung.

Die Beratungsleistungen und die konkrete Umsetzung von abgestimmten Maßnahmen folgen diesen drei Modulen:

Gefördert werden nur Beratungen und Leistungen, die den Anforderungen an die Module entsprechen. Die Beratungsleistung besteht aus zwei Schritten:

  1. Potenzialanalyse und Erstellung eines groben Realisierungskonzepts
  2. Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzepts

Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen werden mit einer Förderquote von 50 % auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro gefördert. Als Begünstigte/-r zahlen Sie nur einen Eigenanteil an das Beratungsunternehmen. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten.

Weitere Informationen zum Programm "Go Digital" sowie zur Antragstellung finden Sie auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums.


Hessens Kommunen können sich ab sofort individuell und kostenfrei in Sachen Verwaltungsdigitalisierung beraten lassen. Das Land investiert in den kommenden drei Jahren insgesamt rund 3,5 Millionen Euro zur Unterstützung seiner Städte, Gemeinden und Landkreise.

Das Onlinezugangsgesetz sieht für Bund, Länder und Kommunen vor, alle Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digital zugänglich zu machen. Ein erheblicher Teil der zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen müssen durch die Städte, Gemeinden und Landkreise bis dahin angeboten werden. Das Land greift seinen Kommunen bei der Umsetzung mit finanziellen Mitteln unter die Arme.

Das umfangreiche Konzept zur Digitalisierungsberatung umfasst vier unterschiedliche Module, die aufeinander abgestimmt sind und von den einzelnen Kommunen für deren Beratungsbedarf ausgewählt und zusammengestellt werden können. Jede Kommune kann jeweils eine Beratung aus dem Bereich OZG sowie der Verwaltungsdigitalisierung kostenfrei in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie hier.

Wetterauer Unternehmersprechtag

Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer/-innen

Sie sind Wetterauer Unternehmer/-in oder Existenzgründer/-in und haben Fragen in den nachstehenden Bereichen?

Der Regionale Unternehmersprechtag für den Wetteraukreis ist eine Beratungsleistung der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. Weitere Gesprächspartner kommen von der IHK Gießen-Friedberg, der Handwerkskammer Wiesbaden, der RKW Hessen GmbH, der Wirtschaftsförderung der Stadt Friedberg, sowie der Wirtschaftsförderung Wetterau.

Der nächste Sprechtag wird am Mittwoch, den 25. November 2020 ab 14:00 Uhr stattfinden. Die Beratungen werden dabei in Form von Telefon- oder Videokonferenzen erfolgen.

Die Gespräche mit den Fachleuten sind kostenlos und finden individuell und vertraulich statt. Bitte vereinbaren Sie daher vorab einen Termin, skizzieren kurz den Sachverhalt, über den Sie beraten werden möchten und senden Sie gegebenenfalls Ihre Unterlagen bereits im Vorfeld per Mail an die Ansprechpartner. Weitere Informationen zum Regionalen Unternehmersprechtag sowie zur Anmeldung finden Sie hier.

Neuigkeiten aus der Dorf-Akademie

Die Dorf-Akademie Wetterau/Oberhessen  versteht sich als eine Unterstützungsstruktur (Impuls- und Austauschplattform) für Menschen in den Dörfern der LEADER-Region Wetterau/Oberhessen, die sich vor Ort engagieren oder dies zukünftig tun möchten. Hierzu bietet sie verschiedenste Qualifizierungs- und Bildungsangebote an, stellt Wissen zur Verfügung, vermittelt Kontakte und trägt zur Entstehung neuer Netzwerke bei. Die Dorf-Akademie bietet hierzu vor Ort in den Dörfern der Region Schulungen und Veranstaltungen an.

In Abhängigkeit vom weiteren Verlauf der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen finden die nächsten Veranstaltungen der Dorf-Akademie entweder wie geplant als Präsenzveranstaltung, alternativ im Online-Format oder zu einem späteren Zeitpunkt statt.

Alle aktuellen Informationen zu Veranstaltungen der Dorf-Akademie finden Sie immer auch unter www.dorfunddu.de.

Wichtiger Hinweis:
Informationen der Dorf-Akademie werden zukünftig über einen separaten Newsletter versendet. Diesen Infobrief erhalten Sie zunächst automatisch. Im weiteren Verlauf haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich dazu an- und abzumelden, unter:  www.dorfunddu.de/newsletter.

Aktuelle Gewerbeflächen-Broschüre der Wirtschaftsförderung Wetterau

Die Metropolregion FrankfurtRheinMain ist einer der dynamischsten Wirtschaftsstandorte in Deutschland und Europa. Durch die Nähe zu Frankfurt und die gute Verkehrsanbindung ist der Wetteraukreis, im Herzen der Metropolregion gelegen, interessant für die Ansiedlung weiterer Unternehmen.

Die Wirtschaftsförderung Wetterau GmbH steht Unternehmen, Investoren und Projektentwicklern mit Interesse an Gewerbeflächen in der Region dabei als neutraler Ansprechpartner zur Verfügung. In der aktuellen Ausgabe unserer Gewerbeflächen-Broschüre, die nun zum Abruf bereit steht, finden Sie sofort verfügbare Flächen für Ihre Vorhaben im Wetteraukreis.

Neu in dieser Ausgabe: Die jeweiligen Flächen sind mit einem Link hinterlegt, der Sie direkt zu weiteren Informationen führt.

Initiative "WETTERAU MACHT`S EFFIZIENT"

Wirtschaftliche Energieeinsparpotenziale erkennen und umsetzen

Zur zukunftsorientierten Ausrichtung eines Unternehmens gehört auch der schonende und effiziente Umgang mit Ressourcen. Insbesondere bei den Energieaufwendungen sind die Einsparpotentiale besonders hoch - je nach Branche und Betrieb bis zu 70%! (laut BMWi)

Die Initiative "Wetterau macht´s effizient" unterstützt Unternehmen darin, die eigenen Energieeinsparpotenziale zu erkennen und umzusetzen. Nutzen Sie unser kostenfreies Angebot für ein Erstgespräch mit umwelt- und geldwerten Informationen!

So können z.B. vertiefende Energieberatungen mit 80% gefördert werden. Mit diesem systematischen Verfahren werden bestehende Energieverbrauchsprofile von Gebäuden, Betriebsabläufen, industriellen oder gewerblichen Anlagen erstellt. Das Ergebnis ist ein Beratungsbericht mit konkreten Empfehlungen für Energie-Einsparmaßnahmen.

In einem Verbund mit leistungsstarken Partnern bieten wir Wetterauer Unternehmen und Kommunen eine umfassende regionale Beratungs- und Betreuungsstruktur in Fragen zur Energieeffizienz an. Weitere Informationen zum Angebot finden Sie hier.

Machen Sie mit und nutzen auch Sie das Angebot für ein kostenfreies Impulsgespräch. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Beratungsanfrage über das Kontaktformular.

Info-Video: Der Weg zu Ihrer persönlichen Energiewende

BVMW Online Seminar: Umsetzung der EU-Richtlinie zum Whistleblowing

Diejenigen, die in Unternehmen oder Behörden auf Missstände aufmerksam machen ("Whistleblower"), werden häufig selbst zur Zielscheibe von Angriffen oder Mobbing. Deswegen ist vor einem Jahr die EU-Richtlinie zum Whistleblowing verabschiedet worden, die bis Dezember 2021 umgesetzt werden muss.

Unternehmen, Verbände und Behörden ab 50 Mitarbeitern (oder einem Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro) sowie die Verwaltung von Städten mit mindestens 10.000 Einwohnern sind verpflichtet, ein Hinweisgeber-System zu etablieren, das Anonymität garantiert.

Die EU Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern deckt viele Schlüsselbereiche des EU-Rechts ab. Das gilt z.B. sowohl für die Bekämpfung von Geldwäsche, den Datenschutz, den Schutz der finanziellen Interessen der Union, die Lebensmittel- und Produktsicherheit als auch für die Bereiche öffentliche Gesundheit, Umweltschutz und nukleare Sicherheit.

Infos zur Richtlinie und wie diese umgesetzt werden kann, gibt Christoph Kläs, Gründer von iwhistle, bei einer Online-Veranstaltung des Bundesverbandes Mittelständische Wirtschaft (BVMW). Diese findet statt am Donnerstag, dem 26.11.2020 von 10:00 - 11:00 Uhr.

Die Teilnahme ist für Städte, Gemeinde, Verbände sowie BVMW-Mitglieder kostenlos. Für Nicht-Mitglieder entstehen Kosten in Höhe von 15 €. Anmeldeschluss ist der 24. November 2020.

Weitere Informationen sowie die Anmeldemaske finden Sie hier.

Gefördertes Audit "Zukunftsfähige Unternehmenskultur"

Butzbacher Unternehmen ausgezeichnet

Die Butzbacher VOS Schott GmbH hat den zweijährigen Prozess des Audits „Zukunftsfähige Unternehmenskultur“ der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) erfolgreich abgeschlossen. Dafür erhielt sie die Abschlussurkunde des gleichnamigen Programms des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Ziel des Audits war es, den Weg hin zur zukünftigen Ausrichtung des Unternehmens zu ebnen.

Insgesamt arbeitete die VOS Schott GmbH an fast zehn Maßnahmen, um die Unternehmenskultur sowie die Arbeitsbedingungen zukunftsorientierter zu gestalten. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf der Entwicklung und Umsetzung der internen Organisationsstruktur und der damit verbundenen Implementierung agiler Arbeitsprozesse.

Das Audit „Zukunftsfähige Unternehmenskultur“

Das Audit "Zukunftsfähige Unternehmenskultur“ ist ein Angebot der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert sowie von der Demografieagentur umgesetzt. Es unterstützt Unternehmen und Verwaltungen bei der Mitarbeitergewinnung und -bindung durch die Verbesserung des Arbeitsumfelds. Geschäftsführung und Beschäftigte werden durch eine professionelle, externe Prozessbegleitung unterstützt. Sie erarbeiten individuelle, nachhaltige Maßnahmen in den zentralen personalpolitischen Handlungsfeldern Führung, Chancengleichheit, Gesundheit, Wissen und Kompetenz. Die Identifikation der Beschäftigten mit ihrem Unternehmen wird entscheidend gestärkt und damit die Basis für Innovationen und Zukunftsfähigkeit geschaffen.

Mehr Informationen finden Sie hier. Für weitere Fragen steht Ihnen in der Region die autorisierte Prozessbegleiterin Frau Elisabeth Wissler gerne zur Verfügung
(06033 9242 831, Elisabeth.Wissler@TransitionConsulting.de)

Zweijährige Verlängerung für gefördertes Beratungsprogramm "unternehmensWert:Mensch"

Demografischer Wandel, krankheitsbedingte Engpässe oder Nachwuchsmangel – die personellen Anforderungen an Unternehmen sind vielfältig, die Bindung von Fachkräften ist eine branchenübergreifende Herausforderung. Kleinen und mittelständischen Unternehmen fehlen jedoch oft die Ressourcen, um diese Herausforderungen anzugehen.

Hier setzt das Beratungsprogramm unternehmensWert:Mensch (uWM) an. Mit passgenauen Beratungsdienstleistungen unterstützt es kleine und mittlere Unternehmen bei der Entwicklung moderner, mitarbeiterorientierter Personalstrategien. Eine Förderung kann beispielsweise zu Themen der Unternehmenskultur, der Arbeitgeberattraktivität und der Arbeitsorganisation beantragt werden. Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Im Programmzweig uWM Klassik gibt es je nach Unternehmensgröße einen Zuschuss von 50 bzw. 80 Prozent des pauschalisierten Beraterhöchstsatzes von 1.000 EUR netto je Beratertag für maximal 10 Beratungstage.

Im Programmzweig uWM plus, mit Beratungsleistungen der Unternehmensführung und der Beschäftigten für Entwicklungsprozesse in Hinblick auf Digitalisierungsvorhaben, beträgt der Zuschuss 80 Prozent des pauschalisierten Beraterhöchstsatzes von 1.000 EUR netto je Beratertag für maximal 12 Beratungstage. Das Förderprogramm ist bis zum 30. Juni 2022 verlängert worden.

Weitere Informationen oder einen Termin für ein kostenfreies Erstgespräch erhalten Sie bei Herrn Thomas Marterer des Zentrums für Arbeit und Umwelt - Gießener gemeinnützige Berufsbildungsgesellschaft mbH (ZAUG gGmbH). Diese Erstberatungsstelle für unternehmensWert:Mensch der Regionen Mittelhessen und Wetteraukreis ist erreichbar unter 0641 797966 14, oder per Mail an unternehmenswertmensch@zaug.de.

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