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Coronahilfe-Newsletter der Wirtschaftsförderung Wetterau

Die zunehmende Ausbreitung des Corona-Virus stellt Unternehmen in ganz Deutschland vor große Herausforderungen. Als Wirtschaftsförderung für den Wetteraukreis möchten wir unsere Wetterauer Betriebe in dieser Krisenzeit bestmöglich unterstützen und einen Überblick über die verfügbaren Konjunktur- und Finanzierungsprogramme bieten.

Sollten bei der konkreten Antragsstellung der genannten Hilfsprogramme Schwierigkeiten auftreten, steht Ihnen die Wirtschaftsförderung Wetterau gerne unterstützend zur Seite. Sprechen Sie uns bitte an!

Unsere Themen

Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige (Direktzuschüsse)

Die Bundesregierung hat einen erheblichen Bedarf erkannt für unbürokratische Soforthilfe zugunsten von Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbstständigen und Angehörigen der Freien Berufe.

Daher hat der Gesetzgeber eine "Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige" mit einem Volumen von bis zu 50 Mrd. Euro beschlossen.

Diese sieht eine finanzielle Soforthilfe vor, für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten. Das Land Hessen hat die finanzielle Soforthilfe des Bundes darüber hinaus noch zusätzlich aufgestockt. So können hessische Betriebe die folgenden Unterstützungsleistungen erhalten:

  • Bis 10.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
  • Bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
  • Bis 30.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)

Es handelt sich um eine Zuschussförderung, die Sie nicht zurückzahlen müssen! Voraussetzung sind wirtschaftliche Schwierigkeiten des Betriebes in Folge von Corona. Das Unternehmen darf vor dem 11. März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Antragsprozess können Sie der Richtlinie des Landes Hessen zur Durchführung eines Soforthilfsprogramms entnehmen.

Anträge können seit dem 30.03.2020 beim Regierungspräsidium Kassel (RP) gestellt werden. In Hessen wird nur die Stellung eines Antrages notwendig sein, um sowohl die Bundes- als auch die Landesförderung zu erhalten! Hier finden Sie den Link direkt zum RP Kassel. Bitte laden Sie dort die "Ausfüllhilfe zum Corona-Soforthilfe-Antrag" herunter und beachten die darin enthaltenen Hinweise. Am Ende der letzten Seite des Dokuments befindet sich dann der Link zum Online-Antrag.

Bei weiteren Fragen und Problemen bei der Antragsstellung steht Ihnen Ihre zuständige Kammer beratend zur Seite, unter anderem an den folgenden Hotlines:

Bitte beachten Sie: Nach derzeitgem Informationsstand können mit der Soforthilfe keine Verdienst- oder Einnahmeausfälle ausgeglichen werden. Der Zuschuss dient einzig der Abwendung existenzbedrohender Liquiditätsengpässe in Form offener Verbindlichkeiten oder laufender Betriebskosten.

Wenn Ihnen als Unternehmer/-in darüber hinaus die Mittel zur Bestreitung Ihres allgemeinen Lebensunterhaltes fehlen, haben Sie die Möglichkeit Grundsicherung zu beantragen. Die Zugangsvoraussetzungen zur Grundsicherung sind im Zuge der Corona-Krise gelockert worden. So findet für die ersten sechs Bezugsmonate keine Vermögensprüfung statt. Außerdem werden im gleichen Zeitraum die Ausgaben für Miete und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Diese Regelungen gelten zunächst befristet bis zum 30. Juni 2020. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Für die Beantragung der Grundsicherung wenden Sie sich an das Jobcenter Wetterau.

Kurzarbeitergeld

Die bisherigen Kurzarbeiterregelungen sind zielgerichtet angepasst worden. Nach aktueller Informationslage kann das Kurzarbeitergeld noch rückwirkend für März 2020 beantragt werden. Dabei wurden erleichterte Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld eingeführt:

  • Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht bereits, wenn mind. 10 % der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall haben
  • teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
  • Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
  • vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)

Zuständig für die Bearbeitung von Kurzarbeiteranträgen im Wetteraukreis ist der Arbeitgeber-Service Wetterau: wetterau.arbeitgeber@arbeitsagentur.de.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Website der Bundesagentur für Arbeit oder bei der Unternehmerhotline der Bundesagentur, unter: 0800 45555 20.

Liquiditätshilfen

  • Der Zugang zu KfW-Unternehmenskrediten wird deutlich erleichtert. Einen Überblick über die verschiedenen Finanzierungsprogramme in Hessen erhalten Sie bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank des Landes Hessen (WI-Bank) oder bei der KfW-Bank. Diese Kreditprogramme im Hausbankverfahren sollen eine ausreichende Versorgung mit liquiden Finanzmitteln sicherstellen.
  • Für Unternehmen, die krisenbedingt vorübergehend in ernsthaftere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind und daher nicht ohne weiteres Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen haben, wird die Risikotoleranz der KfW krisenadäquat erhöht.
  • Bei den Bürgschaftsbanken wird darüber hinaus der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Bürgschaftsverfahren sollen beschleunigt und vereinfacht werden, um eine schnelle Kreditvergabe zu ermöglichen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei der Bürgschaftsbank Hessen.

Für die Beantragung von Unternehmenskrediten wenden Sie sich zunächst an Ihre Hausbank. Anträge, die direkt bei der WI-Bank eingereicht werden, können leider nicht bearbeitet werden. Weitere Informationen erhalten Sie beim WI-Bank Servicecenter, unter 0611 744-7333 (erreichbar von 08:00 - 20:00 Uhr).

Steuerstundung

  • Die Gewährung von Steuerstundungen wird erleichtert. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen.
  • Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt.
  • Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31.12.20 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt in Friedberg oder Nidda.

Gefördertes Beratungsangebot für KMU

Sie haben weiteren Beratungsbedarf oder benötigen kurzfristige Unterstützung?

Das Bundeswirtschaftsministerium fördert ab sofort Beratungen für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 € ohne Eigenanteil. Die verbesserten Förderkonditionen gelten befristet bis Ende 2020. Eine solche zu 100% geförderte Perspektivenberatung erhalten Sie unter anderem bei der Beratungsorganisation RKW Hessen.


Weitere Informationen, insbesondere zur Antragsstellung, finden Sie hier.

Online-Präsenz und -handel für regionale Betriebe

Die Corona-Pandemie verändert derzeit vieles in unserem täglichen Leben. Durch notwendige Einschränkungen und behördlich angeordnete Ladenschließungen erleiden zahlreiche Gewerbetreibende wirtschaftliche Einbußen oder sind sogar in ihrer Existenz bedroht.

Vor diesem Hintergrund stellen sich betroffene Gewerbetreibende, Gewerbevereine und Kommunen oft die Frage, wie man mit eigenen Aktivitäten reagieren kann. Eine Überlegung dabei ist, die lokalen oder regionalen Angebote von Handel und Gastronomie digital sichtbar(er) zu machen.

Mit der nachstehenden Übersicht möchten wir Ihnen einen kleinen Einblick geben von interessanten Wetterauer Onlineportalen und einzelbetrieblichen Webshop-Lösungen:

Onlineportale
Wetterau bringt´s
  • Onlineportal für Wetterauer Händler und Gastronomen
  • Lieferung, Zahlung und Versand in eigener Abwicklung
  • Keine eigene Website erforderlich
Lozuka - das regionale Webkaufhaus
  • Plattform für Ihr regionales Gewerbe
  • Keine eigene Website erforderlich
  • Lieferung, Versand und Zahlung übernimmt Lozuka
  • Beispiel für die Stadt Siegen finden Sie hier
Butzbach aktiv
  • Initiative der Stadt Butzbach und des Gewerbevereins Butzbach aktiv e.V.
  • Digitales Schaufenster + Gutschein-Portal
  • Digitaler Versorgungsatlas
Online Plattform der Stadt Karben
  • Dienstleister, der Portallösungen für Ihre Kommune zur Verfügung stellt
  • Eigene Website der Unternehmen ist nicht zwingend erforderlich
  • Link zum Wetterauer Anbieter Optanium
BadNauheimLiebe.de
  • Kommunale Plattform für Bad Nauheimer Händler und Gastronomen
  • Eigene Website der Unternehmen ist nicht zwingend erforderlich
  • Abholung und Lieferung werden individuell vereinbart
Hessen2Go
  • Übersicht von Restaurants, die einen Liefer- oder Abholservice anbieten
  • Speisekarte muss online abrufbar sein
Eigene Onlineshop-Website
novaa
  • Wetterauer Agentur übernimmt die Gestaltung Ihrer Website
  • Bietet detaillierte digitale Geschäftsstragie und technische Beratung
  • Automatisiert und optimiert Ihre Prozesse
Jimdo
  • Eigene Website gestalten - ganz ohne Vorkenntnisse
  • Aufbau, Inhalt sowie Zahlung und Versand erfolgen in eigener Abwicklung

Hinweis: Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Anbieter.

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