Der Wetteraukreis stellt sich kurz vor! 
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Zum Leitbilder des Wetteraukreises:
www.wetteraukreis.de/modernisierung/index.htm
Der Wetteraukreis ist einer von 21 hessischen Landkreisen. Er gehört zum Regierungsbezirk Darmstadt und entstand im Zuge der Gebietsreform. 1972 wurde er durch den Zusammenschluss der Kreise Friedberg und Büdingen gebildet. Oberstes Gremium des Kreises ist der aus 81 Abgeordneten bestehende Kreistag.
Er wurde zuletzt am 26. März 2006 gewählt. Gegenwärtig setzt er sich aus 32 Christdemokraten, 29 Sozialdemokraten, 6 GRÜNEN, 5 Vertreter/innen der Freien Wählergemeinschaft, 4 Freidemokraten und 3 Nationaldemokraten und 2 Mitgliedern von den Linken zusammen.
Aufgabe des Kreistages ist es, die grundsätzlichen Entscheidungen zu treffen sowie den Kreisausschuss und die Kreisverwaltung zu kontrollieren
Zu seiner Unterstützung und zur Vorbereitung der Beschlüsse hat der Kreistag 6 Fachausschüsse gebildet.
Die Zusammensetzung der Ausschüsse erfolgt entsprechend der Stärke der Fraktionen im Kreistag. Da ein so großes Gremium wie der Kreistag nicht alle Entscheidungen selbst treffen kann, wählt er für die Erledigung der sogenannten "laufenden" Angelegenheiten den Kreisausschuss mit Ausnahme des Landrates, der direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wird. Der Kreisausschuss besteht aus 10 ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten sowie den 3 hauptamtlichen Mitgliedern. Diese drei hauptamtlichen Mitglieder, Landrat Joachim Arnold (SPD), der Erste Kreisbeigeordnete Oswin Veith (CDU) und der Kreisbeigeordnete Ottmar Lich (FW), sind jeweils für ein Dezernat der Kreisverwaltung zuständig. Ein Dezernat besteht aus mehreren Ämtern der Kreisverwaltung.
Die Aufgaben der Kreisverwaltung, die von den insgesamt 17 Ämtern erfüllt werden, reichen von A wie Abfallwirtschaft bis Z wie Zuwendung zur Förderung von Naturschutzmaßnahmen.
Neben der Kreisverwaltung, die eine kommunale Verwaltung ist, gibt es im Kreishaus auch noch die hessische Landesverwaltung - besser bekannt als Landratsamt.
Auf Kreisebene ist diese Verwaltung auch dem Landrat unterstellt. Zu den Aufgaben des "Landrates als Behörde der Landesverwaltung", wie das Landratsamt im Behördendeutsch heißt, gehören beispielsweise die Kraftfahrzeugzulassung und die Führerscheinstelle, aber auch die Polizei, das Veterinäramt und das Katasteramt.
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